Wenn ein Mensch, aufgrund eines gravierenden Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr ansprechbar ist, sichert eine im Vorfeld schriftlich verfasste Patientenverfügung ab, dass der eigene Wille im Hinblick auf die medizinische Versorgung durchgesetzt wird. Gleichzeitig hilft diese Vollmacht den Angehörigen, Entscheidungen im Sinne des betroffenen Patienten zu treffen.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie also schriftlich festhalten, wie Sie, im Falle eines medizinischen Notfalls, ärztlich und pflegerisch versorgt werden möchten, wenn Sie es selbst nicht mehr entscheiden bzw. äußern können.
Ein Mediziner ist grundsätzlich dazu verpflichtet, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um Sie am Leben zu halten. Liegt jedoch eine Patientenverfügung vor, sind sowohl Arzt als auch das Pflegepersonal und die bevollmächtigte Person verpflichtet, sich an den niedergeschriebenen Patientenwillen zu halten - vorausgesetzt dieser ist nicht sitten- oder gesetzeswidrig. Die Patientenverfügung und der darin zum Ausdruck gebrachter Wille gelten rechtlich verbindlich und dürfen nicht ignoriert werden. In § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dies seit dem Jahr 2009 gesetzlich festgeschrieben.