Pflegegrade – Wer bestimmt sie? Was beinhalten sie? Wie beantragt man sie?

In Deutschland sind etwas mehr als vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Das bedeutet, durch Krankheit oder Behinderung sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen und sich selbstständig um ihre Gesundheit zu kümmern. Entweder werden sie von Familienangehörigen oder Freunden betreut oder ausgebildete Fachkräfte eines mobilen Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung kümmern sich um sie.

Wer pflegebedürftig ist, bekommt einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 zugeteilt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst (MD), der bis Juni 2021 unter dem Namen Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) firmierte, bestimmt. Mittels eines standardisierten Fragebogens, den der Mitarbeiter des MD‘s gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und dessen Partner/in bzw. Betreuungsperson ausfüllt, wird ein Gutachten erstellt. Der daraufhin festgelegte Pflegegrad bestimmt schließlich über die Höhe der Leistungen, die aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.