Was ist eine Betreuungskraft nach § 87b?

Die «Betreuungskraft nach § 87b» wird auch Präsenzkraft, Seniorenbetreuer, Alltagsbetreuer, Betreuungsassistent, Alltagsbegleiter oder zusätzliche Betreuungskraft genannt.
Der § 87b regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Klienten in stationären Pflegeeinrichtungen durch Betreuungskräfte. Die Betreuungskraft unterstützt in einem Pflegeheim die Pflegekräfte, sie pflegt die Seele und den Geist - die Pflegekraft pflegt in erster Linie den Körper. Betreuungskräfte sorgen dafür, dass es bei Klienten keine Beeinträchtigung der Aktivitäten gibt, dass Einschränkungen oder Verlust von Fähigkeiten durch gezielte Beschäftigungen vermieden werden.

Daher sind unsere Betreuungskräfte in unserer Seniorenresidenz „Am Hahnengrund“ in Jena bestrebt, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen. Unser Betreuungskräfte-Team besteht aus 3 Mitarbeitern, sie betreuen 40 Klienten. Das Beschäftigungsangebot wird nach Absprache mit dem Pflegepersonal entsprechend den Fähigkeiten und Bedürfnissen unserer Klienten wöchentlich erarbeitet und durchgeführt. Damit lässt sich das körperlich-seelische und geistige Befinden der Klienten – neben den Demenzen, durch ihre Multimorbidität stark beeinflusst, positiv lenken. Die sozialen Beziehungen werden gestärkt, die oft fehlende Nähe zu Familie und Freunden kann etwas ausgeglichen werden.

Mit unseren Gruppenbeschäftigungen unterschiedlichster Art, z. B. Singen, Basteln, Backen oder kleine sportliche Aktivitäten, wie Sitztanz, erreichen wir ein gemeinsames Miteinander. So können auch Klienten mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit aktiviert und das Zugehörigkeitsgefühl zu den anderen Klienten erhalten und gestärkt werden. Zusätzlich bietet unser Betreuungskräfte-Team auf Wunsch auch Einzelbetreuung, ausgerichtet nach den individuellen Bedürfnissen des Klienten, an.

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