Offener Brief zur Versorgungssicherheit schwerstkranker Patienten
200 Intensivpflegeunternehmen fordern konstruktive Verhandlungen mit den Kostenträgern
Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung besser auszuschöpfen, hat der Gesetzgeber das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) verabschiedet, das die außerklinische Intensivpflege aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V herauslöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift überführt.
Mit der einhergehenden bundeseinheitlichen Rahmenempfehlung nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03. April 2023 des GKV-Spitzenverbandes hätten die Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den zur Versorgung in Frage kommenden Leistungserbringern eigentlich einheitlich und flächendeckend bis zum 30. Juni 2024 vereinbart werden müssen.
In einem offenen Brief fordern der IPV Intensivpflegeverband Deutschland e.V. gemeinsam mit 200 unterzeichnenden Intensivpflegeunternehmen die gesetzlichen Krankenkassen nun auf, schnell Übergangsvereinbarungen auf Basis der bis zum 30. Juni 2024 gültigen Verträge abzuschließen, die die aktuellen Stundensätze und die gestiegenen Personalkosten berücksichtigen. Die Linimed Gruppe GmbH mit allen 22 intensivpflegerisch versorgenden Pflegediensten unterstützt das Vorgehen.
Seit dem Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 droht eine dramatische Gefährdung der Versorgungssicherheit für die mehr als 30.000 Intensivpflegepatienten in Deutschland. Seit einem Jahr stagnieren konstruktive Gespräche und Verhandlungen, und es gibt massive Abweichungen in den Vertragsvorlagen der Bundesländer zur GKV-Rahmenempfehlung. Dies hat dazu geführt, dass nur wenige Leistungserbringer zum 1. Juli 2024 vollständige Versorgungsverträge mit ausgehandelten Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen haben.
Zum 30. Juni 2024 verlieren alle Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ihre rechtssichere Geschäftsgrundlage. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium eine vorübergehende Fortführung der bestehenden Verträge über den 1. Juli 2024 hinaus angedeutet hat, bleibt das grundlegende Problem ungelöst: Viele Leistungserbringer erhalten keine Refinanzierung der gestiegenen Personalkosten vom 01. Januar 2024 bzw. 01. März 2024. Dies gefährdet ihre wirtschaftliche Stabilität, führt zu ungeplanten Fremdfinanzierungskosten und erhöht das Risiko langwieriger, kostenintensiver Schiedsverfahren für beide Seiten, die indirekt durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden.
Zusammen mit dem IPV und den Pflegediensten der Linimed Gruppe appellieren wir an die gesetzlichen Krankenkassen, gemeinsam durch konsensfähige Verhandlungen die Versorgungssicherheit unserer schwerstkranken Patientinnen und Patienten wieder auf ein stabiles Fundament zu stellen und die tägliche, systemrelevante Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuerkennen.