Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Wenn aus Bekannten und Freunden Kollegen werden

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Aus Bekannten werden Kollegen!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es wäre, wenn Ihre Freunde oder Bekannten nicht nur Teil Ihres privaten, sondern auch Ihres beruflichen Lebens wären? Bei der Linimed GmbH wird genau das möglich! Empfehlen Sie die Linimed GmbH als neuen Arbeitsplatz und werden Sie zum Brückenbauer zwischen Ihren Bekannten und uns. Für jede erfolgreiche Vermittlung, die zu einer festen Anstellung führt, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer attraktiven Prämie.

Teilnehmen ist ganz einfach

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1. Schritt

Besuchen Sie unsere Karriereseite um zu sehen, ob passende Stellenangebote für Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten verfügbar sind.

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2. Schritt

Informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten über die zahlreichen Vorteile, die die Linimed GmbH bietet, und überzeugen Sie sie davon, sich als potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewerben.

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3. Schritt

Bitte nutzen Sie das bereitgestellte Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“, um teilzunehmen. Wir benötigen sowohl Ihre persönlichen Daten als auch die des von Ihnen empfohlenen Bewerbers oder der Bewerberin. Das Formular können Sie weiter unten auf dieser Seite finden. Nachdem Sie es ausgefüllt und unterschrieben haben, reichen Sie es bitte bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung ein.

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4. Schritt

Ihre Prämie wird in drei Teilen ausgezahlt, sobald Ihr Freund oder Bekannter eine Anstellung bei der Linimed Gruppe antritt.

Zu unseren Stellenangeboten

Wer darf werben und sich eine Prämie sichern?

  • Alle Mitarbeitenden der Linimed Gruppe (Pflegedienste, Servicegesellschaften, Unternehmenszentrale)
  • Ausgenommen ist folgender Personenkreis: Geschäftsführung, Betriebsleitung, operative und fachliche Regionalleitung, Pflegedienstleitung/stellv. Pflegedienstleitung sowie die im Personal für Recruiting zuständigen Mitarbeitenden (z.B. Personaldirektion, Personalreferenten, RecruiterInnen)

Wer darf geworben werden?

  • Pflegefachkräfte für alle Pflegedienste der Linimed Gruppe sowie für die Liniflex, unserer gruppeneigenen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft.
  • Ausgenommen sind Mitarbeitende, die bereits bei einem Pflegedienst der Linimed Gruppe oder in der Liniflex angestellt sind (keine gegenseitige Abwerbung!).
  • Ausgenommen sind zudem Rückkehrende innerhalb einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Beschäftigungsende. Ehemalige Angestellte des eigenen Pflegedienstes können also während dieser Sperrfrist nicht geworben werden.

Wie hoch ist die Prämie bei erfolgreicher Anwerbung?

  • Die Gesamtprämienhöhe für den Werbenden beträgt bis zu 3.000€ brutto bei Vollzeit-Beschäftigung (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung) des Geworbenen (Bemessungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei Dienstantritt)
  • Die Prämienzahlung erfolgt in drei Raten:
    • 1. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, vier Wochen nach Arbeitsantritt des Geworbenen,
    • 2. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, nach Vollendng des 6. Beschäftigungsmonats und Weiterbeschäftigung,
    • 3. Rate i. H. v. 1.000€ brutto, nach Vollendung des 12. Beschäftigungsmonats und Weiterbeschäftigung
  • Die Prämienzahlung setzt ein bestehendes Anstellungsverhältnis (Arbeitsvertrag) des Werbenden innerhalb der Linimed Gruppe voraus und ist in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt automatisch mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats

Achtung bei Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung (z.B. Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Krank ohne Lohnfortzahlung, etc.) verlängern sich die Zeiträume entsprechend.

Wie ist das Vorgehen?

  • Der Geworbene gibt im Bewerbungsanschreiben oder im Vorstellungsgespräch den Namen des Werbenden vollständig an
  • Der Werbende füllt das Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ vollständig aus und reicht dieses beidseitig unterzeichnet (vom Geworbenen und Werbenden) vor Arbeitsantritt, spätestens jedoch einen Monat nach Arbeitsantritt des Geworbenen (Posteingangstempel bzw. E-Mail-Eingangsdatum) in der Personalabteilung der eigenen Gesellschaft (Arbeitgeber) ein.
    Folgende Zugangsmöglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung: Post, Fax, E-Mail, persönlich
  • Wird ein Kandidat von mehreren Mitarbeitenden geworben, wird die zeitlich früheste Anwerbung (Eingangsdatum auf Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“) berücksichtigt.

Woher bekomme ich das Antragsformular und an wen kann ich mich wenden?

Bezüglich des Formulars und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Team-/Fachbereichs-/Pflegedienst-/Betriebsleitung oder Personalabteilung der eigenen Gesellschaft (Arbeitgeber).

An wen ist das Antragsformular weiterzuleiten?

  • Das Antragsformular wird an den zuständigen Mitarbeitenden der Personalabteilung der Gesellschaft, dem der Werbende angehört (Arbeitgeber), zur Verifizierung weitergeleitet. Dieser prüft die Korrektheit, anhand der Bewerbungsunterlagen oder dem Vorstellungsgespräch, unterzeichnet das Antragsformular und leitet dieses an den zuständigen Mitarbeitenden der Personalabrechnung weiter.
  • Die Anweisung der jeweiligen Rate erfolgt mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats durch die Personalabrechnung. Die jeweils geltende Rate wird nur gezahlt, wenn die hierfür geltenden Beschäftigungsbedingungen des Geworbenen und des Werbenden erfüllt sind.
  • Die Personalabrechnung dokumentiert die jeweilige Prämienzahlung auf dem Antragsformular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ und bewahrt dieses in der Personalakte auf.

Besondere Hinweise:

  • Die Einstellung des empfohlenen Kandidaten (Bewerber) obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des Empfohlenen.
  • Das Programm wird von der Linimed Gruppe initiiert und ist freiwillig. Auf eine Fortführung des Programms besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die im Antragsformular erhobenen personenbezogenen Daten werden allein zum Zwecke der weiteren Bearbeitung im Sinne des „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ Programms verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Das Verfahren der Prämienzahlung kann dann jedoch bei Widerruf möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden.