Sommerprämie für Deinen Pflegejob
Sichere Dir jetzt eine Sommerprämie bis zu 3.000,00 €.

Lebe Deine Leidenschaft für die Pflege!
3.000 Euro Sommerprämie sichern
Voraussetzung für die Auszahlung der Sommerprämie
Voraussetzung für die Auszahlung der Sommerprämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin.
Definiert sind dabei folgende Ausbildungsberufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (w/m/d)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen (w/m/d)
- Krankenschwester/Krankenpfleger:innen (w/m/d)
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger:innen (w/m/d)
- Altenpfleger:innen (w/m/d)
- Abgeschlossene Pflegefachfrau/-mann (w/m/d)
Die Prämie
Die Prämie richtet sich an:
- bei neuen Arbeitnehmer:innen, die spätestens mit Wirkung zum 15.07.2026 eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden / Woche) aufnehmen beträgt die Prämie 3.000,00 EUR brutto.
- Im Falle von Teilzeitbeschäftigung (mind. 20 Stunden / Woche bis maximal 39 Stunden / Woche) wird die Prämienhöhe anteilig berechnet.
- Bei einer Beschäftigung unter 20 Stunden / Woche besteht kein Anspruch auf die Sommerprämie.
- Die Prämie gilt für alle unsere Standorte in Thüringen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie in der 1:1 Versorgung.
Der Arbeitsvertrag muss spätestens am 30.09.2026 von beiden Parteien unterzeichnet sein. Die Aktion „Sommerprämie“ endet mit Ablauf des 30.09.2026.
Die Auszahlung der Sommerprämie bei Vollzeitkräften an den/die neuen Arbeitnehmer*in erfolgt wie folgt:
- Nach Einstellung des neuen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin in Vollzeit = 1.000 EUR brutto
- Nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 1.000,00 EUR brutto
- nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 1.000,00 EUR brutto
Arbeitnehmer*innen, die über Personalvermittlungsfirmen (z. B. Pflegia oder länk) eingestellt werden, erhalten keine Prämie.
Rückzahlung
Kündigt der/die Arbeitnehmer:in selbst oder wird er vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt, der diesen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, oder wird aus einem solchen Grund ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der/die Arbeitnehmer:in zur Rückzahlung der Sommerprämie verpflichtet.
Die Rückzahlung beträgt:
- bis 2 Monate nach Erhalt: – Rückzahlung 3/3 der erhaltenen Sommerprämie (volle Rückzahlung)
- bis 3 Monate nach Erhalt: – Rückzahlung 2/3 der erhaltenen Sommerprämie
- bis 4 Monate nach Erhalt: – Rückzahlung 1/3 der erhaltenen Sommerprämie
Teilzahlungen werden jeweils einzeln betrachtet, sodass im Falle mehrerer Teilzahlungen verschiedene Rückzahlungshöhen möglich sind.
Vorbehaltsklausel
Die Linimed GmbH behält sich vor, die Kampagne zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden.
Die Linimed GmbH haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen.
Ausschluss von der Teilnahme
Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen:
Die Linimed GmbH ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation, etc. vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das könnte Dich interessieren